Kostenübernahme

Da ich keinen Abrechnungsvertrag mit gesetzlichen Krankenkassen habe, sind alle meine Dienstleistungen Privatleistungen. Für mich bedeutet dies, dass ich bezüglich meiner Therapiemethoden völlig frei bin und nicht durch einen vorgegebenen Leistungskatalog einer Krankenkasse eingeschränkt werde. Für Sie bedeutet dies, dass Sie bei mir eine große Vielfalt an wirksamen Psychotherapieverfahren bekommen und die Therapie immer auf Sie zugeschnitten ist. Kurz gesagt: Die Methode passt sich Ihnen an und nicht Sie sich der Methode.

Zudem bin ich in der Lage, Ihnen zeitnah einen Termin anzubieten.
Wartezeiten über mehrere Wochen oder gar viele Monate, wie sie in den meisten Fällen üblich sind, entfallen also völlig. Der Großteil meiner Klienten sind Selbstzahler. Dies bedeutet, dass sie die Kosten der Sitzungen selber tragen. Für Sie entstehen daraus einige Vorteile, die ich weiter unten noch erläutern werde. Allerdings gibt es in bestimmten Fällen auch die Möglichkeit einer Kostenübernahme.

Möglichkeiten der Kostenübernahme

 

Einige Krankenkassen (Insbesondere private Krankenkassen) bieten Zusatzversicherungen für Heilpraktiker an. Erkundigen Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Kasse, ob dies auf Sie zutrifft.

Wenn Sie bei einer privaten Krankenkasse versichert sind, bekommen Sie im Anschluss an die Bezahlung von mir eine Rechnung, die Sie bei Ihrer Kasse einreichen können.
Bitte beachten Sie, dass die Kassen nach dem GebüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker) abrechnen. Daher kann es sein, dass Sie nur einen Teil des Honorars erstattet bekommen.

Für Selbstzahler

 

Das Honorar wird nach der Stunde per EC-Karte bezahlt. Barzahlungen sind leider nicht möglich.

Einzelstunde

50 Minuten
79 pro Sitzung
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Weitere Vorteile als Selbstzahler

 

Wie schon oben erwähnt, bin ich nicht auf die Richtlinienverfahren (tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Verhaltenstherapie und Psychoanalyse) beschränkt. Das bedeutet, dass ich mich aus dem Pool diverser gut erprobter Psychotherapieverfahren bedienen kann. Zudem ist eine Sitzung bei mir für Sie im Gegensatz zu gesetzlich bezahlter Psychotherapie völlig anonym und in keiner für Ihren Arbeitgeber einsehbaren Akte vermerkt.

Schwierigkeiten bei einem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung, oder bei der Jobsuche bleiben also aus.

Bitte beachten!

 

Wenn Sie die Therapiekosten selbst tragen oder eine Beratung in Anspruch nehmen möchten, bespreche ich mit Ihnen die zu erwartenden Kosten. Die nicht von der Krankenkasse ersetzten Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung zählen zu den außergewöhnlichen Belastungen. Das gilt immer dann, wenn es sich um eine gezielte, medizinisch indizierte Behandlung zum Zwecke der Heilung oder der Linderung einer akuten Erkrankung handelt. Kosten für angeordnete Heilbehandlungen (z. B. auf einem Privatrezept), sind anerkannt und somit nach §33 EStG steuerlich absetzbar (Mantelbogen, Außerordentliche Belastungen). Hierzu zählen auch die Fahrtkosten zum Heilpraktiker. Bei Rückfragen gehen Sie bitte auf Ihr zuständiges Finanzamt zu.

Haben Sie weitere Fragen an mich?
Rufen Sie mich einfach ganz unverbindlich an, oder kontaktieren mich per E-Mail!